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Dieses Angebot ist Teil einer Kooperation. Wir garantieren, dass unser Kooperationspartner durch den jeweiligen Verlag legitimiert und autorisiert wurde, die angebotenen Zeitschriften zu vertreiben. Für die meisten Angebote auf magclub.de sind wir direkt von den Verlagen beauftragt, die Angebote zu platzieren.

Dabei können wir auf eine über 10-jährige vertrauensvoll gewachsene, enge Zusammenarbeit mit deutschen Verlagen zurückblicken, die bis heute den Grundstein unserer Arbeit bildet.

Darüber hinaus können Sie uns gerne kontaktieren, falls Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben. Ob telefonisch, postalisch oder per Mail, wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Lieferbedingungen


Liefervereinbarung zwischen der VSR Verlag Service GmbH und dem Abonnenten
Bitte beachten Sie, dass die Liefervereinbarung mit der VSR Verlag Service GmbH zustande kommt und daher diese Ihr Vertragspartner ist.
1. Der Bezugspreis unterliegt der für alle Bücher und Presseerzeugnisse geltenden Preisbindung durch den Verlag. Dementsprechend ist der Bezugspreis anzupassen, wenn der Verlag den gebundenen Preis herabsetzt oder erhöht. Eine Preiserhöhung kann nur in angemessenem Umfang aufgrund gestiegener Produktions- oder Vertriebskosten (Papier-, Druck-, Lohn- und Vertriebskosten) vorgenommen werden. Erhöht sich der vertraglich vereinbarte Preis um mehr als 10 Prozent, hat der Abonnent ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende des nächsten Monats.

2. Die Bezugsgebühren werden in branchenüblicher Weise während des Bezugszeitraums je nach Erscheinungsweise der bestellten Zeitschrift für drei, vier, sechs oder zwölf Monate im Voraus zur Zahlung fällig. Aufgrund höherer Gewalt ausgefallene Heftlieferungen werden durch Erteilung einer entsprechenden Gutschrift vergütet.

3. Leistet der Besteller keine fristgerechte Zahlung, wird die Lieferfirma ihn unter Fristsetzung mahnen. Lässt der Besteller die Mahnung unbeachtet, wird die Lieferfirma ihm unter Hinweis auf die ihr zustehenden Rechte eine Nachfrist setzen. Lässt der Besteller auch diese Nachricht unbeachtet, ist die Firma berechtigt, entweder neben den rückständigen Bezugsgebühren (mindestens zwei volle Monatsrückstände) auch die bis zum Ende des laufenden Bezugszeitraums (höchstens ein Jahr) fällig werdenden Bezugsgebühren zzgl. der angefallenen Mahnkosten und Verzugszinsen zu beanspruchen oder die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

4. Der Abonnementvertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von einem Monat in Textform (per Briefpost, Fax oder E-Mail) gegenüber dem mit der Betreuung beauftragten Dienstleister kündbar. Ausgenommen sind hiervon sind kostenlose bzw. kostenpflichtige Abonnements, die als selbskündigend ausgewiesen sind und automatisch zum Ende der ersten Bezugszeit ablaufen.

5. Ihre Wunschprämie wird Ihnen in der 9. Woche nach Zahlungseingang automatisch per E-Mail (Einkaufsgutschein) bzw. per Post (Verrechnungsscheck) zugestellt. Ein Anspruch auf die Prämie erfolgt erst mit Zahlung der Bezugsgebühren für den Zeitraum der Erstverpflichtungszeit. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sowie Zahlungsverweigerung und Zahlungsverzug ist die nicht eingelöste Prämie oder der Prämienwert vom Empfänger zurück zu erstatten.

6. Das Kooperationsabo wird vom Kooperationspartner im zweiten Halbjahr bzw. je nach Aktion vollständig gesponsert zu dem der Besteller eine gegenwärtige oder frühere Dienstleistung oder Rechtsgeschäft innehatte. Ausgenommen davon sind die als PREIS-HIT markierten Zeitschriften, bei denen nur der reduzierte Preis abgebucht wird.

7. Dieses Angebot kann pro Haushalt nur einmal genutzt werden. Der Verlag behält sich vor, kostenlose Promotion-Aktionen für den Endverbraucher vorzeitig zurückzuziehen, wenn der Werbeeffekt nicht erreicht wird.

8. Eine Lieferung ist derzeit nur innerhalb Deutschlands möglich. E-Paper können ohne Einschränkung weltweit bezogen und gelesen werden.

Allgemeine Informationspflicht nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Im Sinne des VSBG nimmt die VSR Verlag Service GmbH nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil.