Nutzungsbedingungen

Stand: 06. April 2020

 

1. Vertragsgegenstand

 

HÄNJES Verlagsdienstleistungen GmbH (nachfolgend „Betreiber „genannt) stellt seinem Werbepartner (nachfolgend „Werbepartner“ genannt) eine Auswahl von Werbemitteln in Form von elektronischen Anzeigen/Werbebannern (nachfolgend „Werbemittel“ genannt) zwecks Veröffentlichung auf der eigenen Webseite zur Verfügung (nachfolgend „Partnerprogramm“ genannt).

 

2. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages

 

Die Teilnahme am Partnerprogramm erfordert eine Anmeldung des Werbepartners. Dieser hat hierbei folgenden Daten anzugeben:

  • Name, Vorname / Firma
  • Teilnehmertypus (Privatperson, Unternehmer, Selbständiger / Freiberufler…)
  • Benutzername
  • Passwort
  • Website (Titel, URL, Kurzbeschreibung)
  • E-Mail-Adresse
  • Postanschrift
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung

Die Auswahl des Werbepartners obliegt allein dem Betreiber. Nach erfolgter Auswahl wird der Werbepartner durch den Betreiber freigeschaltet. Es besteht kein Anspruch des Werbepartners auf Auswahl und Freischaltung.

Ausgeschlossen von einer Teilnahme sind

  • Webseiten, die sich noch im Aufbau oder im Umbau befinden und infolgedessen keine Inhalte verfügbar machen („Under Construction“),
  • Fehlerhafte Webseiten (beispielsweise Webseiten mit Darstellungsfehlern oder funktionalen Problemen),
  • Webseiten, die keine ungenehmigte inhaltliche Prüfung ermöglichen (beispielsweise vollständig passwortgeschützte Webseiten),
  • Webseiten, die Besucher automatisch zu anderen Webauftritten weiterleiten („Redirect“) sowie
  • Webseiten oder Services, die als Verbrauchergemeinschaften oder im Stile von Verbraucher- oder Einkaufsgemeinschaften darauf ausgerichtet sind, die im Rahmen des Partnerprogramms erwirtschafteten Provisionen mit Dritten, insbesondere mit registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Services, zu teilen.
  • Webseiten mit Sub-Publishern

Der Betreiber behält sich zudem das Recht vor, jederzeit das Vertragsverhältnis zu Werbepartnern zu beenden, deren Webseiteninhalte die Rechte anderer verletzen und/oder in ihrem Charakter verleumderisch, beleidigend, obszön, Gewalt verherrlichend, belästigend oder zur Gewalt anstiftend, politisch, religiös und/oder weltanschaulich extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind. Die Beurteilung darüber steht allein dem Betreiber zu.

 

3. Nutzungsrechte

 

Mit dem Zustandekommen des Vertrages überträgt der Betreiber dem Werbepartner ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares Recht, die zur Verfügung gestellten Werbemittel im Internet für die Dauer der Vertragslaufzeit zu veröffentlichen. Der Werbepartner ist ohne Einverständnis des Betreibers nicht berechtigt, Änderungen und Bearbeitungen an den Werbemitteln vorzunehmen.

 

4. Pflichten des Werbepartners

 

Der Werbepartner ist während der gesamten Laufzeit dieses Vertrages verpflichtet, die Zielseite abrufbar zu halten. Änderungen der URL sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Sollte der Werbepartner Störungen bei der Verlinkung mit der Zielseite feststellen, so wird er den Betreiber von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.

Der Werbepartner ist für die korrekte technische Einbindung der vom Betreiber zur Verfügung gestellten Links verantwortlich. Nur bei korrekter Einbindung der Links kann eine ordnungsgemäße Vergütung erfolgen.

 

5. Pflichten des Betreibers

 

Der Betreiber wird dem Werbepartner entsprechende Links zur Einbindung in die Webseite des Werbepartners mit einer entsprechenden Anleitung zur Verfügung stellen.

 

6. Vergütung

 

Der Betreiber bietet die Vergütungsart Provision pro Lead - die Höhe der Provision ergibt sich aus der jeweiligen Kampagne. Ein Anspruch auf die Provision besteht nur nach der abgeschlossenen gültigen Bestellung Abos, das beim Betreiber eingegangen und geprüft worden ist. Bei nicht validen Leads (Spaßeinträge, unvollständige Leads, nicht existente Adressen / Personen, Adressen außerhalb des Bezugsraums) sowie Dubletten (mehrfach gelieferte Leads) besteht kein Anspruch auf die Auszahlung der Provision.

 

7. Haftung

 

Der Betreiber ist für Schäden oder sonstige Störungen, die auf der Fehlerhaftigkeit oder Inkompatibilität von Software oder Hardware des Werbepartners beruhen, sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind, nicht verantwortlich. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auch für einen gesetzlichen Vertreter, für einen leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), bei Verzug und Unmöglichkeit. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Übernahme einer Garantie sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

 

8. Beendigung des Vertragsverhältnisses

 

Das Vertragsverhältnis kann sowohl vom Betreiber als auch vom Werbepartner ohne Angabe von Gründen jederzeit gekündigt werden. Im Falle der Kündigung ist der Werbepartner verpflichtet, den ihm zur Verfügung gestellten Link wieder zu löschen und alle zur Verfügung gestellten Werbemittel von seiner Webseite zu entfernen. Der Betreiber wird die bis dahin angefallenen Vergütungen abrechnen und auszahlen.

 

9. Abschließende Bestimmungen

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Ist der Werbepartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Verträge, die unter Einschluss dieser Nutzungsbedingungen werden, Köln. Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Nutzungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

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